JA zur AHV 21 für Generationengerechtigkeit und faire Ausgleichsmassnahmen

Die Menschen in der Schweiz werden immer älter. Sie beziehen immer länger eine Rente –und das Loch in der AHV-Kasse wird dadurch immer grösser. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer weiter verschärfen. Wir müssen handeln. Denn wir tragen eine Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen. Nehmen wir diese Verantwortung wahr und sagen wir am 25. September JA zur AHV 21.

Die Menschen in der Schweiz werden immer älter. Sie beziehen immer länger eine Rente –und das Loch in der AHV-Kasse wird dadurch immer grösser. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer weiter verschärfen. Wir müssen handeln. Denn wir tragen eine Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen. Nehmen wir diese Verantwortung wahr und sagen wir am 25. September JA zur AHV 21.

Die AHV 21 hebt das Rentenalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre an. Für mich steht ausser Frage, dass ich genauso lange arbeite wie meine Kollegen, um die finanziell angeschlagene AHV in den nächsten Jahren wieder auf stabile Füsse zu stellen. Schliesslich leiste ich damit einen wichtigen Beitrag, damit auch kommende Generationen eine sichere Altersvorsorge haben.

Die schrittweise Angleichung des Rentenalters von uns Frauen an jenes der Männer ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Zwingend ist jedoch, dass vor allem die Frauen der Übergangsjahrgänge mit tiefen und mittleren Löhnen durch faire Ausgleichszahlungen finanziell abgefedert werden. Genau solche Ausgleichszahlungen enthält die Vorlage AHV 21. Ein Drittel der realisierten Einsparungen wird gleich wieder für die Frauen aus den Übergangsgenerationen eingesetzt. Die AHV 21 berücksichtigt dabei ganz gezielt die Situation jener Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters in den kommenden neun Jahren betroffen sein werden. Falls die Reform im Jahr 2023 in Kraft tritt, sind das Frauen der Jahrgänge 1960 bis 1968. Gerade Frauen mit sehr tiefen Löhnen können zu gleichen oder sehr privilegierten Konditionen ihre Rente vorbeziehen und nach wie vor mit 64 in Pension gehen. Arbeiten sie bis 65, erhalten sie sogar eine höhere Rente.

Der lebenslange Rentenzuschlag für die Frauen aus den Übergangsgenerationen beträgt 12 bis 160 Franken pro Monat. Dabei gilt: Je tiefer das Einkommen, desto höher der Rentenzuschlag. Mit der AHV 21 werden also keine Renten gekürzt. Im Gegenteil. Gerade für geringverdienende Frauen der Übergangsgeneration stellt die AHV 21 sogar eine Verbesserung der heutigen Situation dar. Lassen Sie mich ein Beispiel machen: Eine Frau mit Jahrgang 1964 und kleinem Einkommen hat bei Pensionierung eine Lebenserwartung von im Schnitt noch 21 Jahren. Mit der AHV 21 erhält sie während diesen 21 Jahren monatlich plus 160 Franken. Das entspricht einem Mehrbetrag von 40’320 Franken – ein Vielfaches, von dem, das wegfällt durch ein Jahr weniger Rente.

Die Behauptung des Referendumskomitees, dass Frauen die Opfer dieser Reform seien, ist also schlicht falsch. Mit dieser Reform wird die monatlich ausbezahlte Rente nicht gesenkt, sondern erhalten und teilweise sogar erhöht. Schliesslich findet diese Reform nicht auf Kosten der Frauen statt, sondern wird durch die Mehrwertsteuererhöhung von der gesamten Gesellschaft solidarisch getragen.

Die AHV muss auch für die zukünftigen Generationen bestand halten. Ich will darum nicht nur heute sichere und faire Renten, sondern auch in Zukunft. Darum setzte ich mich für ein JA zur AHV 21 ein. Das ist gelebte Generationengerechtigkeit. Die Reform ist eine faire und solidarische Lösung zur Stabilisierung der AHV, bei der alle einen Beitrag leisten. Darum sagen wir Frauen der Frauenallianz für Gleichstellung in der Altersvorsorge am 25. September JA zur AHV 21 für sichere und faire Renten, jetzt und in Zukunft!

Lilian Studer, Nationalrätin EVP