JA zur AHV 21 und NEIN zur frauenfeindlichen Besteuerung

Neben dem JA zur AHV 21 gehören zu echter Gleichstellung aber genauso bessere Pensionskassenrenten für kleine Einkommen und Teilzeitarbeit sowie die Abschaffung der frauenfeindlichen Familienbesteuerung.

Neben dem JA zur AHV 21 gehören zu echter Gleichstellung aber genauso bessere Pensionskassenrenten für kleine Einkommen und Teilzeitarbeit sowie die Abschaffung der frauenfeindlichen Familienbesteuerung.

Die AHV zählt zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz. Sie muss für die kommenden Genrationen erhalten werden, deshalb unterstütze ich die vorliegende – überfällige – Reform. Ich stehe aber mit Überzeugung für alle drei Säulen unserer Altersvorsorge. Und bei der zweiten Säule ist der Reformbedarf aus Sicht der Frauen ebenfalls wichtig.

Zu echter Gleichstellung gehören auch bessere Pensionskassenrenten für kleine Einkommen und Teilzeitarbeit. Denn während Frauen und Männer hinsichtlich der AHV-Rente gleichgestellt sind, ist das in der beruflichen Vorsorge bis heute nicht der Fall. Der Grund: Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen zahlen nicht nur weniger in die Vorsorgeeinrichtungen ein und haben deshalb im Alter auch eine tiefere Rente, sondern werden auch durch Konstruktionsfehler im Vorsorgesystem benachteiligt.

Der heute sehr hohe Koordinationsabzug geht zu Lasten von Erwerbstätigen mit kleinen Einkommen. Dies trifft vor allem Teilzeitbeschäftigte und damit auch Paare, die sich Erwerbs- und Familienarbeit aufteilen. Frauen sind davon überdurchschnittlich häufig betroffen – und in Kombination von Teilzeit und tieferen Löhnen umso heftiger. Dem kann begegnet werden: Der Koordinationsabzug muss abgeschafft oder zumindest massgebend gesenkt werden. So wird endlich gewährleistet, dass im BVG-Obligatorium hohe und tiefe Einkommen sowie Teilzeit- und Vollzeitarbeit gleich gut abgesichert sind. Ich bedaure sehr, dass der Ständerat die BVG-Reform an die Kommission zurückgewiesen und damit die Möglichkeit verpasst hat, die Absicherung der Frauen in der zweiten Säule schnell voranzutreiben. Es ist aber noch nicht zu spät und kein Grund, sich deswegen gegen die dringend nötige Reform in der AHV zu stellen. Ebenso klar äussere ich aber die Erwartung: Im Rahmen der laufenden BVG-Reform müssen die Pensionskassenrenten für Teilzeitarbeit und kleine Einkommen substanziell verbessert werden.

Zudem muss die frauenfeindliche Familienbesteuerung abgeschafft werden. Bei einer gemeinsamen Veranlagung kombiniert mit einem progressiven Steuertarif wird das Einkommen des/der Zweitverdienenden zu einem deutlich höheren Steuersatz besteuert. In fast 90 Prozent der Haushalte betrifft dies das Einkommen der Frau. Pro zusätzlichen Lohnfranken geht ein grosser Teil ans Steueramt. Dies hält vor allem gut ausgebildete Frauen und Mütter davon ab, nach der Mutterschaftspause wieder einzusteigen oder ihr Pensum zu erhöhen. Damit wird zum einen eine wichtige Massnahme gegen den Fachkräftemangel torpediert. Dies ist volkswirtschaftlich unsinnig. Zum anderen führt dies aber eben auch dazu, dass diese Frauen aufgrund des tiefen Beschäftigungsgrads eine schlechtere Altersvorsorge haben. Auch hier muss somit angesetzt werden, wenn man etwas für die Altersvorsorge der Frauen tun will.

Ich stimme am 25. September mit Überzeugung Ja zur AHV 21, denn ich will die Renten für die nächsten Jahre sichern. Dafür bin ich ohne weiteres bereit, ein Jahr länger zu arbeiten. Gleiches Rentenalter für Mann und Frau ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Aber: Es bleibt noch viel zu tun auf dem Weg zu echter Gleichstellung. Dazu gehören genauso bessere Pensionskassenrenten für kleine Einkommen und Teilzeitarbeit sowie die Abschaffung der frauenfeindlichen Familienbesteuerung. Dafür setze ich mich ein.

Susanne Vincenz-Stauffacher, Nationalrätin FDP, Präsidentin FDP-Frauen Schweiz, Vorstandsmitglied alliance F