Die Frauenallianz sagt 2 x JA zur AHV 21!

Zu echter Gleichstellung gehören auch:

  • Bessere Pensionskassenrenten für Teilzeitarbeit und kleine Einkommen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Lohngleichheit

#Gleichstellung JETZT!

Drei wichtige Fakten zur Reform AHV 21:

  1. Keine Rentenkürzung, sondern lebenslanger Rentenzuschlag nur Frauen: Die Frauen der Übergangsgeneration erhalten lebenslang 50-160 Franken mehr AHV pro Monat!
  2. Kein Abbau des Rentensystems, sondern 17 Milliarden mehr für die AHV: Damit wird das wichtigste Sozialwerk für Frauen in der Schweiz gestärkt!
  3. Sichere AHV für alle: Die Reform ist solidarisch und sichert die Renten für zukünftige Generationen!


Offener Brief / Bern, 13. September 2022

Appell zum JA für die dringend notwendige AHV-Reform

Appell zum JA für die dringend notwendige AHV-Reform

JA zur AHV 21

Der AHV geht das Geld aus. Seit 2014 reichen die laufenden Einnahmen nicht aus, um die jährlichen Renten zu finanzieren. Das Problem verschärft sich in den kommenden Jahren zusätzlich. Denn die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer-Generation gehen in Rente. Die Lebenserwartung der Pensionierten steigt. Gleichzeitig zahlen immer weniger junge Menschen in die AHV ein. Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz muss dringend saniert werden. Das gelingt mit der Reform AHV 21. Sie stabilisiert die AHV und sorgt dafür, dass das Renten-Niveau erhalten bleibt.

Zentrale Massnahme der Reform AHV 21 ist die Harmonisierung des Rentenalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen. Die Auswirkungen für die Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, werden mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert. Gleiche Rechte und Pflichten unabhängig vom Geschlecht sollten im Jahr 2022 eine Selbstverständlichkeit sein. Dazu gehört auch ein einheitliches Rentenalter.

Doch Gleichstellung ist keine Einbahnstrasse. Frauen sind im Rentenalter – unverschuldet und systembedingt – finanziell deutlich schlechter gestellt als Männer. Rentnerinnen erhalten über alle drei Säulen hinweg 37 Prozent weniger Rente als Männer. Das sind fast 20’000 Franken, die ihnen jährlich fehlen. Dass Frauen tiefere Renten beziehen, liegt an der systematischen Benachteiligung von Erwerbsbiografien, wie sie für Frauen typisch sind. Eine niedrigere Erwerbsbeteiligung, mehrere Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit sowie tiefe Löhne führen zu finanziellen Nachteilen im Pensionsalter. Das System schafft durch die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie einem Steuermodell, das Zweitverdienende bestraft, weitere Fehlanreize. Eine Verbesserung wird nicht erreicht, wenn Frauen früher pensioniert, sondern wenn ihre Einkommen besser versichert und höher werden. Es braucht echte Gleichstellung jetzt! Dazu gehören:

Bessere Pensionskassenrenten
für Teilzeitarbeit und kleine Einkommen

Niedrige Löhne, Teilzeitarbeit und Babypausen benachteiligen Frauen auch nach der Pensionierung. Teilzeitlöhne, tiefe Einkommen und Mehrfachbeschäftigungen sind in der beruflichen Vorsorge (BVG) massiv schlechter versichert. Schuld daran ist der fixe Koordinationsabzug. Im Alter sind Frauen deswegen – unverschuldet und systembedingt – finanziell deutlich schlechter gestellt als Männer. Der Systemfehler Koordinationsabzug muss abgeschafft oder zumindest massiv gesenkt und linear ausgestaltet werden. Nur so sind Frauen im BVG fair und gleichberechtigt versichert. Echte Gleichstellung bedeutet, dass die berufliche Vorsorge für Teilzeitarbeit und kleine Einkommen im Rahmen der laufenden BVG-Reform substanziell verbessert werden muss.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Teilnahme von Eltern am Arbeitsmarkt ist erschwert, weil die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Betreuung nicht ausreichend gegeben sind. Es werden negative Arbeitsanreize geschaffen, welche die Erwerbstätigkeit der Frauen beeinträchtigen. Es braucht eine erschwingliche und qualitativ hochwertige ausserfamiliäre Kinderbetreuung, damit Verbleib sowie (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben für alle Frauen möglich wird. Auch der Bund steht hier in der Verantwortung zur Finanzierung, trägt er doch sonst die Folgekosten mit, wenn Frauen weniger erwerbstätig sind. Echte Gleichstellung bedeutet, rasch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Abschaffung der gleichstellungsfeindlichen Besteuerung

Das Schweizer Steuersystem beruht auf einem völlig veralteten Familienmodell: Die Frau gibt nach der Heirat die Erwerbstätigkeit für den Rest ihres Lebens auf. Bei einer gemeinsamen Veranlagung kombiniert mit einem progressiven Steuertarif wird das Einkommen des/der Zweitverdienenden zu einem deutlich höheren Steuersatz besteuert. In fast 90 Prozent der Haushalte betrifft dies das Einkommen der Frau. Pro zusätzlichem Lohnfranken geht ein grosser Teil ans Steueramt, zudem fallen oft beträchtliche Betreuungskosten an, so dass sich die Arbeit rasch nicht mehr lohnt. Diese gleichstellungsfeindliche Besteuerung gehört abgeschafft. Wenn Frauen mehr arbeiten können, verbessert sich auch ihre Rente. Echte Gleichstellung bedeutet, die frauenfeindliche Familienbesteuerung abzuschaffen.

Lohngleichheit

«Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.» Dieser Grundsatz ist in Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung festgehalten. Die offiziellen Statistiken zeigen jedoch eine andere Realität: Die Lohnabrechnung der Frauen ist im Durchschnitt jeden Monat um 1’512 Franken tiefer als jene der Männer (2018). 45% des Lohnunterschieds können nicht erklärt werden1. Die Revision des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) gelang ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngleichheit. Arbeitgebende sind neu zu einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Entscheidend ist, dass das neue Gesetz sofort umgesetzt und in der Analyse aufgedeckte Lohndiskriminierungen konsequent korrigiert wird. Nur wenn Frauen denselben Lohn für dieselbe Arbeit verdienen, ist dieser auch rentenversichert und kann überhaupt eine höhere Altersrente angespart werden. Echte Gleichstellung bedeutet, Lohngleichheit endlich durchzusetzen.

1 Eidgenössisches Büro für Gleichstellung von Mann und Frau


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